Streit mit den Nachbarn? Was man in seiner Wohnung darf und was nicht
In seinen eigenen vier Wänden fühlt man sich zuhause und kann tun und lassen was man will. Das stimmt leider nicht ganz. Denn wenn man in einer Wohnung zur Miete wohnt, muss man ein paar grundlegende Dinge einhalten.
An erster Stelle steht die Wohnung nicht verkommen zu lassen. Hierzu zählt, alle paar Jahre kleine Schönheitsreparaturen, wie beispielsweise Maler- oder Lackierarbeiten, in der Wohnung durchzuführen. Aber auch kleine Dinge, wie auf eine entsprechende Sauberkeit zu achten und regelmäßig zu lüften zählen darunter. Ebenso hat der Mieter eine Meldepflicht, sollten Beschädigungen in der Wohnung auftreten. Meldet der Mieter solche Dinge nicht rechtzeitig, kann er letztendlich finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso ist man dazu verpflichtet, Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus, den Keller oder den Gartenbereich ordentlich zu halten.
Ebenso hat der Mieter zum Wohle aller anderen Mietparteien des Hauses, auf den Lärmschutz zu achten. Dies bedeutet, dass von 22 bis sechs Uhr morgens die Lautstärke auf Zimmerlautstärke zurückgefahren werden muss. Dies gilt ebenso an Sonn- und Feiertagen. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, bietet es sich an, die Nachbarn, am besten im Vorfeld, zu fragen, zu welchen Uhrzeiten Musikinstrumente gespielt werden dürfen oder mal eine Party gefeiert werden darf. Wer sich abspricht und Respekt den anderen Mietren gegenüber zeigt, dem begegnet man nämlich oftmals mit besonderer Toleranz.
Weiterhin muss man Gäste, die für einen längeren Zeitraum in der Wohnung leben möchten, dem Vermieter melden. Möchte also der Partner oder die Partnerin mit einziehen, so muss dies der Vermieter erst erlauben. Diese Einholung des Einverständnisses ist üblich, da sich der Vermieter gegen eine potenzielle Überlegung schützen möchte und muss. Man sollte im Grunde immer auf Nummer sicher gehen, und etwaige Besonderheiten absprechen. So spart man sich dann auch den Ärger mit dem Vermieter oder den Nachbarn.